Mit der Beglaubigung durch den Übersetzer erlangt die Übersetzung vor Gerichten und staatlichen Behörden die gleiche Rechtswirksamkeit wie das dazugehörige Original.
Dies ist in Rechtsstreitigkeiten beispielsweise für die Einreichung übersetzter Dokumente bei Gericht, die Zustellung übersetzter Schriftsätze an fremdsprachliche Parteien oder die Übersetzung von in anderen Sprachen erstellten Gutachten erforderlich.
Auch Firmengründungen oder Fusionen im Ausland erfordern häufig die beglaubigte Übersetzung von Handelsregisterauszügen, Jahresabschlüssen oder Gesellschaftsdokumenten wie Satzung oder Gesellschaftsvertrag.