Im Normalfall benötigen wir ein Original, das Sie uns per Post oder Kurier zustellen lassen können. Um Zeit zu sparen, können unsere Übersetzer bereits mit einem Scan anfangen zu arbeiten, vorausgesetzt, dass sie das Original vor Abschluss der Übersetzung erhalten.
Die fertige Übersetzung senden wir dann zusammen mit dem Original auf dem vorab vereinbarten Weg zurück.
In bestimmten Fällen verlangen die Empfänger, dass die Übersetzung fest mit dem Original verbunden wird, dies kann z.B. bei notariell beglaubigten Handelsregisterauszügen oder beglaubigten Kopien zum Tragen kommen.
Um unnötige zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie sich dazu im Vorfeld beim Empfänger der Urkunde erkundigen.
Eine beglaubigte Übersetzung kann auch von einer Kopie angefertigt werden. Allerdings wird dann im Beglaubigungsvermerk darauf hingewiesen und viele Stellen akzeptieren eine solche Übersetzung nicht. Sicherer ist es immer, sich vor dem Projektstart bei der Stelle, für die die Übersetzung angefertigt wird, zu informieren, was genau benötigt wird.