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Mit der Beglaubigung durch den Übersetzer erlangt die Übersetzung vor Gerichten und staatlichen Behörden die gleiche Rechtswirksamkeit wie das dazugehörige Original.

Dies ist in Rechtsstreitigkeiten beispielsweise für die Einreichung übersetzter Dokumente bei Gericht, die Zustellung übersetzter Schriftsätze an fremdsprachliche Parteien oder die Übersetzung von in anderen Sprachen erstellten Gutachten erforderlich.

Auch Firmen­gründungen oder Fusionen im Ausland erfordern häufig die beglaubigte Über­setzung von Handels­register­auszügen, Jahres­abschlüssen oder Gesellschafts­dokumenten wie Satzung oder Gesellschafts­vertrag.

Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem Übersetzer erstellt werden, der eine Prüfung bestanden hat und von einer öffentlichen Behörde zugelassen und vereidigt worden ist.

Bei der Vereidigung schwören Übersetzer und Dolmetscher, stets treu und gewissenhaft zu übertragen und darauf hinzuweisen, wenn sie sich der Richtigkeit der Übertragung nicht sicher sind. Außerdem sind Übersetzer auch verpflichtet auf Auffälligkeiten im Dokument hinzuweisen (Streichungen, handschriftliche Vermerke etc.)

Im Normalfall benötigen wir ein Original, das Sie uns per Post oder Kurier zustellen lassen können. Um Zeit zu sparen, können unsere Übersetzer bereits mit einem Scan anfangen zu arbeiten, vorausgesetzt, dass sie das Original vor Abschluss der Übersetzung erhalten.

Die fertige Übersetzung senden wir dann zusammen mit dem Original auf dem vorab vereinbarten Weg zurück.

In bestimmten Fällen verlangen die Empfänger, dass die Übersetzung fest mit dem Original verbunden wird, dies kann z.B. bei notariell beglaubigten Handelsregisterauszügen oder beglaubigten Kopien zum Tragen kommen.

Um eine in Deutschland ausgestellte Urkunde im Ausland verwenden zu können, ist mitunter eine Überbeglaubigung erforderlich. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht.

Dies kann, je nach Erfordernis der Institution bei der die Urkunde vorgelegt werden soll, entweder die Unterschrift auf der Urkunde sein oder die Unterschrift des Übersetzers, der die beglaubigte Übersetzung angefertigt hat.

Die Apostille ist eine erleichterte Form der Überbeglaubigung im internationalen Urkundenverkehr und gilt in den Ländern, die dem entsprechenden Haager Übereinkommen beigetreten sind.

Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und, sofern vorhanden, die Echtheit von Siegeln und Stempeln auf der Urkunde.

Die Legalisation ist ein Verfahren, bei dem die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem eine Urkunde verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner die Urkunde ausgestellt hat, sowie die Echtheit des Stempels oder Siegels auf der Urkunde überbeglaubigt, nachdem diese vorher durch eine Behörde des ausstellenden Landes bestätigt wurde.

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